Lokale Gebühren
Ein umfassender Überblick über die lokalen Gebühren, die die Gemeinde von Bürgern und Unternehmern erhebt. Sie erfahren, wer zahlungspflichtig ist, welche Sätze gelten, welche Pflichten Sie haben und unter welchen Bedingungen die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden kann.
0,02 – 0,20 €
Gebühr pro Person/Tag
gesetzlicher Rahmen
30 Tage
Anmeldefrist
Entstehung/Erlöschen der Verpflichtung
15 Tage
Fälligkeit der Gebühr
ab Rechtskraft des Bescheids
mind. 2×
Bauschuttentsorgung
jährlich bis 1 m³/Person
Rechtlicher Rahmen
Die lokale Gebühr für kommunale Abfälle und kleine Bauabfälle wird durch das Gesetz Nr. 582/2004 Slg. über lokale Steuern und die lokale Gebühr für kommunale Abfälle und kleine Bauabfälle geregelt. Dieses Gesetz legt die lokalen Steuern und Gebühren fest, die von einer Stadt, Gemeinde oder höheren Gebietseinheit erhoben werden können. Die lokale Gebühr wird von der Gemeinde (Steuerverwalter) festgelegt und stellt Einnahmen für deren Haushalt dar.
Die Gemeinde erhebt Gebühren auf zwei Arten: eine Pauschalgebühr pro Person und Jahr oder basierend auf dem Volumen des erzeugten Abfalls (mengenabhängige Erfassung). Bei der mengenabhängigen Erfassung ermöglicht die Gemeinde den Bürgern, das Entleerungsintervall individuell festzulegen oder die Größe des Abfallbehälters aus mindestens drei Kategorien auszuwählen.
Gebühr für Kommunalabfälle — im Detail
Die Gebühr wird für Kommunalabfälle und kleine Bauabfälle erhoben, die im Gemeindegebiet anfallen.
Kommunalabfälle umfassen:
- Abfälle aus Haushalten, die im Gemeindegebiet anfallen (ausgenommen Abfälle aus unternehmerischer Tätigkeit),
- Abfälle von Immobilien der Erholung dienend — Gärten, Ferienhäuser, Chalets, Garagen, Garagen- und Parkplätze,
- Abfälle aus der Reinigung öffentlicher Verkehrsflächen und Plätze, der Pflege von Grünanlagen, Parks und Friedhöfen.
Kleine Bauabfälle:
Abfälle aus üblichen Instandhaltungsarbeiten, die von einer natürlichen Person ausgeführt oder für eine natürliche Person ausgeführt werden. Die Gemeinde muss mindestens 2× jährlich eine Sammlung von bis zu 1 m³ pro Person sicherstellen (sofern keine mengenmäßige Erfassung eingeführt ist).
In die Gebühr darf die Gemeinde folgende Kosten nicht einbeziehen:
- Elektroschrott, gebrauchte Batterien und Akkumulatoren,
- Abfälle aus Verpackungen und unverpackten Produkten — Papier, Kunststoffe, Glas, Metalle (getrennte Sammlung).
Zugehörige Rechtsvorschriften
- Zákon č. 582/2004 Z. z. o miestnych daniach a miestnom poplatku za komunálne odpady a drobné stavebné odpady
- Zákon č. 79/2015 Z. z. o odpadoch
Datum der letzten Änderung: 30.01.2026
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